Laserschutzbestimmungen

Aktualisiert/erstellt am 07.11.2020/17.08.2018/ revised (2483)

Die nachfolgenden Informationen sind unverbindlich. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden oder Berufsgenossenschaften!

Für reflektorlose Messung der aktuellen Topcon Totalstationen sowie bei einigen Rotationslasern wird ein Laser der Klasse 3R eingesetzt. Die Anwender dieser Instrumente müssen in Ihrer Firma einen Laserschutzbeauftragten benennen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen am Einsatzort vornehmen. Weitere Auskünfte erteilen z.B. die Berufsgenossenschaften.

Grundlagen

Am 26 Juli 2010 trat die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) in Kraft (Neufassung vom Dezember 2016).  Diese beruht auf der Umsetzung der EU-Richtline 2006/25/EG. Bis dahin war der Laserschutz in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2 “Laserstrahlung” geregelt.

Zitat aus $5 OStrV – Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter:

(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

(2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber

Weitere Infos

  • Technische Informationen entnehmen Sie bitte den Handbüchern zu den jeweiligen Instrumenten. Ebenfalls ist auf den Instrumenten ein Warnhinweis angebracht.
  • Für Totalstationen gilt:
    • Totalstationen: Die Messung auf Prismen und Reflexfolien sowie die Zielverfolgung erfolgt mit einem augensicheren Laser der Klasse 1
    • Die sog. “reflektorlose Messung” entspricht Laserklasse 3R
    • Der sichtbare, rote Laserpointer arbeitet mit Laserklasse 2 oder 3R
    • Die Verwendung von Laser Klasse 3R ist weitgehend herstellerunabhängig und technisch erforderlich für besondere Funktionalitäten leistungsfähiger Totalstationen und einiger Baulaser